Nach den Auslegungshinweisen des Landes Hessen zur Verordnung zur Beschränkung
sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie.
Stand 23.01.2021 ist der Betrieb von Hundeschulen und Gruppenstunden im
öffentlichen Raum gestattet. Hundeschulen sind von den Kontaktbeschränkungen nach § 1 Abs. 1 CoKoBeV befreit.